Weiter Vertragsverletzungsbeschwerden in Brüssel eingereicht.
15.02.2019
Die rheinnahen Baggerseen am gesamten Oberrhein sind grundwassergespeiste
Gewässer, von denen durch die Badegewässerüberwachung bekannt ist, dass sie
eine hervorragende Wasserqualität haben. Diese Baggerseen sind aber auch
Bestandteil des oberen Grundwasserleiters. Das Grundwasser ist sowohl nach
deutschem Recht als auch nach EU-Recht besonders geschützt. In allen
Polderräumen südlich von Karlsruhe befinden sich Baggerseen, die sehr
unökologisch mit Rheinwasser geflutet werden sollen oder schon werden. Deshalb
hat die Bürgerinitiative für verträgliche Retention im Paminaraum e.V. (BI) vor
Kurzem vier weitere Vertragsverletzungsbeschwerden bei der EU-Kommission
eingereicht. Die Beschwerden betreffen die Verschlechterung der
Grundwasserqualität durch die sogenannten ökologischen Flutungen in den Poldern
Breisach Süd, Breisach/Burkheim, Elzmündung und Bellenkopf/Rappenwört.
Hintergrund ist die Tatsache, dass im Rhein mehrere Grenzwerte (Quecksilber,
Benzo(a)pyren, Dichlorvos, Cypermetrin, Heptachlor und Perfluoroctansulfonsäure)
erheblich überschritten werden, die bei Flutungen der Baggerseen in den oberen
Grundwasserleiter eingetragen werden. Für Retentionsflutungen sind
wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen zulässig, nicht jedoch für die
sogenannten ökologischen Flutungen.
Wenige Tage vorher hat die Arbeitsgemeinschaft Limnologie (AGL) eine weitere
Vertragsverletzungsbeschwerde wegen der sogenannten „ökologischen Flutungen“
im Naturschutzgebiet des Taubergiessen in Brüssel eingereicht. Damit liegen jetzt 10
Vertragsverletzungsbeschwerden zu den Poldern am Oberrhein in Brüssel vor. Fünf
dieser zehn Vertragsverletzungsbeschwerden hat die BI Bellenkopf/Rappenwört
eingereicht. Sie hat außerdem acht weitere Beschwerden vorbereitet, die im Falle
eines Planfeststellungsbeschlusses zum Polder Bellenkopf/Rappenwört an die EU
Kommission versandt werden.
Die BI wurde kurz nach dem zweiten Erörterungstermin zum Polder
Bellenkopf/Rappenwört im November 2018 als Umweltschutzorganisation nach § 3
des Umweltrechts-Behelfsgesetztes nicht nur überregional, sondern auch
grenzüberschreitend anerkannt. Damit sind auch die Voraussetzungen gegeben, um
den schon vor mehr als einem Jahr von der Mitgliederversammlung erteilten Auftrag,
ggfs. Klage beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einzureichen, umzusetzen.
Bei der letzten Mitgliederversammlung am 5. Februar 2019 konnte der Vorstand die
Mitglieder darüber informieren, dass jetzt BI-seitig alle Klagevoraussetzungen erfüllt
seien, man also nur noch die Entscheidung des Landratsamtes abwarten müsse, um
die nächsten Schritte einzuleiten.