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Rückhalteräume

Definition der sog. "Ökologischen Flutungen"

  • 1988 wurde von der Landesregierung ein Rahmenkonzept zur Herstellung eines Hochwasserschutzes und zur Auenrenaturierung  verabschiedet (IRP).
  • Die Einrichtung der geplanten Rückhalteräume bedeutet allerdings einen enormen Eingriff in die Natur. Laut Naturschutzgesetz sind Eingriffe in die Natur
  • zu vermeiden
  • zu mindern
  • oder auszugleichen
  • In den Planungen zum Integrierten Rheinprogramm (IRP), werden deshalb die sogenannten „ökologische Flutungen“ als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen.
  • Man geht davon aus, dass bei einer Retentionsflutung der Rückhalteräume (Hochwasser), ohne vorherige sog. „ökologische Flutungen“, in den Waldgebieten riesige Schäden entstehen würden.
  • Mit den ständigen sog. „ökologische Flutungen“ will man die Natur, die Fauna und Flora an Hochwasser gewöhnen. Man will damit den Wald „umbauen“ und durch hochwasserresistente Bäume (z.B. Pappeln, Weiden) ersetzen.

 

Anmerkung:

Die Bürgerinitiative und viele Fachleute, gestützt durch ein juristisches Gutachten, sind der Rechtsauffassung, dass die sog. „ökologischen Flutungen“ selbst einen Eingriff nach dem Naturschutzgesetz bedeuten und deshalb ebenfalls ausgeglichen werden müssen.


Geplante Hochwasserschutz - Rückhalteräume am Oberrhein


Rückhaltevolumen - betroffene Flächen der 13 geplanten Rückhalteräume:

  • Weil-Breisach/Tieferlegung 25,0 Mio/m3 /596 ha
  • Davon Abschn. IV Hartheim-Breisach noch nicht bekannt
  • Kulturwehr-Breisach 9,3 Mio/m3 / 505 ha
  • Breisach-Burkheim 6,5 Mio/m3 / 605 ha
  • Wyhl-Weisweil 7,7 Mio/m3 / 595 ha
  • Elzmündung 5,3 Mio/m3 / 4963 ha
  • Meißenheim/Ichenheim 5,8 Mio/m3 / 390 ha
  • Altenheim 17,6 Mio/m3 / 520 ha
  • Kehl/Straßurg 37,0 Mio/m3 / 700 ha
  • Freistett 9,0 Mio/m3 / 475 ha
  • Söllingen/Greffern 12,0 Mio/m3 / 580 ha
  • Bellenkopf/Rappenwöhr 14,0 Mio/m3 / 510 ha
  • Elisabethenwört 11,9 Mio/m3 / 400 ha
  • Rheinschatzinsel 6,2 Mio/m3 / 210 ha