Landratsamt genehmigt mit Planfeststellungsbeschluss den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach / Burkheim
4.6.2020
Am 3.6.2020 veröffentlichte das Landratsamt den Planfeststellungsbeschluß für den Polder Burkheim.
Mehr als 3000 Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in die Entscheidung eingeflossen.
Knapp 1100 Seiten umfasst der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach / Burkheim.
Damit hat die zuständige Wasserbehörde das vom Land Baden-Württemberg beantragte Verfahren zum Abschluss gebracht. Mehr als 3.000 private Einwender und Stellungnahmen
verschiedener Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sind im Planfest-stellungsverfahren geprüft und in die Entscheidung eingeflossen. Die im Anhörungsverfahren eingegangenen
Einwendungen und Stellungnahmen waren im März und November 2018 öffentlich erörtert worden.
Der genehmigte Rückhalteraum erstreckt sich auf Flächen der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl. Er umfasst eine
Fläche von 634 Hektar mit einem Retentionsvolumen von 6,5 Millionen Ku-bikmeter. Planfestgestellte Bestandteile des Vorhabens sind auch die Durchführung von Ökologischen Flutungen
sowie die frühzeiti-ge Durchströmung von Schluten im Rückhalteraum vor dem Pro-bebetrieb. Das Land gibt den Standortgemeinden die Möglichkeit, am gesamten Verfahren für die
frühzeitige Durchströmung aktiv mitzuwirken.
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat in seiner Ent-scheidung unter anderem die notwendigen wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen erlassen. So ist
das Land als Vorhabenträger zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Unter ande-rem werden Grundwasserhaltungsbrunnen in der Ortslage von Burkheim und im Bereich des
Siedlungsgebiets „Breisach-Jägerhof“ gebaut, die künftig bei Bedarf von den Standortgemein-den auch außerhalb des Betriebs des Rückhalteraums genutzt werden können.
Ebenso sollen Beweissicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Kellervernässungen und die Trinkwasserversorgung durchgeführt werden. Vor der Inbetriebnahme des Rückhalte-
raums muss das Land einen umfangreichen Probebetrieb als Funktionstest durchführen. Das Land trägt auch die Kosten für die Neuanlage des Sportgeländes des SV Burkheim
an einem neuen hochwassersicheren Standort.
Die öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes und per Anzeige in der örtlichen Presse. Die Unterlagen werden
nach dem 15. Juni in den Standortgemeinden Breisach, Vogtsburg und Sasbach für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Über die Modalitäten der Aus-legung vor Ort informieren
die Gemeinden. Parallel können der Planfeststellungsbeschluss sowie alle planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes unter der
Rubrik Service • Verwaltung » Öffentliche Bekanntmachungen » Natur und Umwelt » IRP Breisach-Burkheim eingesehen und heruntergeladen wer-den. Gegen den
Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald steht der Rechtsweg zum Verwal-tungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim offen.