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Aktuelles

Gründung einer AG der BIs am Oberrhein

Die Bürgerinitiativen Hochwasserschutz am Oberrhein haben bei ihrem Treffen Ende
November 2015 in Weisweil beschlossen, eine Arbeitsgemeinschaft Hochwasserschutz
Oberrhein zu gründen.

Ziel ist, die Arbeit der BIs zwischen Basel und Mannheim zu
bündeln, auf eine koordinierte Strategie auszurichten und die wechselseitige
Unterstützung zu verstärken. Für die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft
haben sich bereits im November der Hartheimer Verein für Heimat- und
Hochwasserschutz e.V., die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention
Breisach-Burkheim e.V. , die Bürgerinitiative Elzmündung Schwanau e.V., die BI
Wyhl/Weisweil Polder so nitt !!! e.V. und die Bürgerinitiative für eine verträgliche
Retention im Paminaraum e.V. in Rheinstetten entschieden.

Die Gespräche mit weiteren Bürgerinitiativen sind noch im Gange. Es ist geplant,

dass die Arbeitsgemeinschaft Anfang Januar 2016 ihre Arbeit aufnimmt.
Grundsätzlich nehmen die örtlichen Bürgerinitiativen, wie bisher die Vertretung der
lokalen Bürgerinteressen war. Die Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf
überregionale Aspekte und Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere grobe Verstöße der
Planungsbehörden gegen geltendes EU-Recht. Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof
hat mit dem sogenannten Altrip-Urteil und dem Unter-Weser-Urteil u.a. zwei grundlegende
Entscheidungen getroffen, die alle in Planung befindlichen, wie auch viele
bereits planfestgestellten Polder am Oberrhein betreffen. In diesen Fällen kümmert sich
die Arbeitsgemeinschaft u.a. um das Einreichen von Vertragsverletzungsbeschwerden
bei der EU-Kommission und vertritt auch dort die Bürgerinitiativen.
Die AGL (Arbeitsgemeinschaft Limnologie Oberrhein in Freiburg) hat zugesagt, die
Arbeitsgemeinschaft bei wissenschaftlichen und rechtlichen Fragen zu unterstützen.
Die AGL wurde bereits beim Treffen in Weisweil beauftragt, die Umweltverträglichkeitsstudien
(UVS) auf fachliche und rechtliche Mängel hin zu untersuchen. Die Beteiligten
gehen davon aus, dass die ersten Auswertungen bereits im Januar 2016 vorliegen, so
dass die Arbeitsgemeinschaft zügig tätig werden kann.