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Aktuelles

Bundesverwaltungsgericht hebt Planfeststellungsbeschluß auf

Die Gemeinde Altrip in Rheinlan-Pfalz und die BI Altrip haben gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Polders geklagt.

 

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Klage noch abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht allerdings hat die KLage wieder zurück an das OPberverwaqltungsgericht gegeben.

 

Das heisst, dáß das Verfahren, was zum Planfeststellungsbeschluß geführt hatte, komplett neu aufgerollt werden muss.

 

U.A. bezweifelte das Bundesgericht, ob die aktuellen Gesetze und Verordnungen, z.B. das Umweltrechtsbehelfsgesetzt nicht gegen geltendes EU recht verstoßen.

 

So muüssen nun alle PLanungsunterlagen vom zuständigen RP überarbeitet werden und eine neue UVS erstellt werden. Denn die UVS enthält Fehler, wie die BI und die Gemeinde in Altrip mitteilten.

 

http://www.bihn-altrip.de/index.php/81-aktuell-entscheidung-faellt-im-oktober.html

 

http://www.bihn-altrip.de/index.php/84-polder-streit-wieder-in-koblenz.html

 

BI Altrip
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