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Aktuelles

AGL reicht Vertragsverletzungsbeschwerde bei der EU ein

Freiburger EU-Beschwerde gegen künstliche Flutungen der Oberrheinauen

Die AG Limnologie Oberrhein e.V. (AGL) reicht Vertragsverletzungsbeschwerde bei der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

 

Künstliche „Ökologische“ Flutungen

Die Arbeitsgemeinschaft Limnologie (AGL) in Freiburg/Breisgau hat bei der EU-Kommission in Brüssel Vertragsverletzungsbeschwerde eingereicht. Sie richtet sich gegen sogenannte „ökologische Flutungen“ in 4 geplanten Poldern (Rückhalteräumen) Breisach/Kulturwehr, Breisach/Burkheim, Elzmündung und Bellenkopf/Rappenwört bei Karlsruhe. Künstliche Flutungen sind Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP). Der notwendige Hochwasserschutz im IRP wird durch die Vertragsverletzungsbeschwerde nicht infrage gestellt.

 

Mängelanalyse

Die seit 1980 in Freiburg/Breisgau ansässige AGL ist eine nach Umweltrechtsbehelfs-Gesetz bundesweit anerkannte Umweltschutzorganisation. Sie analysierte detailliert die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für die 4 genannten Poldergebiete. Ergebnis: Grobe Mängel und Verstöße gegen EU-Recht und EU-UVP-Richtlinien. Alle Planungen streben mit den Flutungen eine „Renaturierung“ der Rheinaue an, die aus biologischen und ökologischen Gründen weder sinnvoll noch möglich ist. Unnötige Flutungen streng geschützter Auegebiete haben nichts mit Hochwasserschutz zu tun, sie bedrohen vielmehr die hohe heimische Artenvielfalt und Lebensraumvielfalt.

 

Beanstandete Gefährdungen

Der geplante fortgesetzte Eintrag von belastetem und verschlammtem Rheinwasser in die Rheinaue gefährdet geschützte Tiere und Pflanzen. Einzigartige klare Quellgebiete und Gießen in Naturschutzgebieten und andere Gewässer verschlammen durch Eintrag von chemisch belastetem trüben Rheinwasser. Je nach Polderraum sollen bis zu 196 Tage im Jahr Flutungen stattfinden. Nach Auffassung der AGL ein gravierender Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und deshalb ein Fall für die EU. Betroffen von den Fehlplanungen sind auch die Anlieger. Durch flächige Flutungen entstehen Versumpfungen der Rheinauen und großflächige neue Brutgebiete für Stechmücken wie die invasive Tigermücke.

 

Juristischer Hintergrund

Durch die EU-Verträge sind alle Bundesbürger auch gleichzeitig Unionsbürger. Unionsbürger haben nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) einen Anspruch auf Einhaltung von EU-Vorschriften. Bürger können, wenn dies nicht gewährleistet ist, bei der EU-Kommission Rechtsschutz in Form einer Vertragsverletzungsbeschwerde einlegen. In der Beschwerde werden grobe Verletzungen der UVP-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie angeführt. Beide Mängel führten bereits in jüngster Vergangenheit dazu, dass Planfeststellungsbeschlüsse aufgehoben werden mussten bzw. als rechtswidrig erklärt werden mussten. Dies führte in zwei Fällen dazu, dass die genehmigten Planungen nicht umgesetzt werden konnten.

Die AGL ist im Dachverband AG Hochwasserschutz Oberrhein zusammen mit 5 oberrheinischen Bürgerinitiativen zum IRP organisiert. Sie sah sich im Interesse einer intakten Aueökologie zu diesem Schritt gezwungen, da die seit Jahren von Bürgerinitiativen und AGL ausgeführten naturschutzfachlichen Argumente von den Planungsträgern nicht berücksichtigt wurden.